Für Sie und bis zu fünf auf der Reiseanmeldung namentlich benannte Mitreisende besteht Versicherungsschutz bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 € (wenn Sie eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung und Versicherungssumme 10.000 € haben), wenn Sie mindestens 50 % Ihrer Reise mit der ADAC Kreditkarte bezahlt haben und selbst an der Reise teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den aktuell gültigen Versicherungsbedingungen.
Änderung der Gruppenversicherungsbedingungen Ihrer ADAC
Kreditkarte - gültig ab 05.12.2024:
1. Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die neuen Regelungen gelten für alle Reisen, die ab dem 05.12.2024 gebucht
werden, d. h., Reisen die vor dem 05.12.2024 gebucht wurden unterliegen
noch der 50 %-Regelung (d.h. eine Mindestzahlung in Höhe von 50% des
Gesamtreisepreises mit der ADAC Kreditkarte ist Voraussetzung für den
Versicherungsschutz).
ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
Allgemeiner Teil
§ 1 Nr. 2a (neu):
Für Pauschalreisen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen
Zahlungen zur Pauschalreise (z.B. Gesamtreisepreis, Anzahlungen,
Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC Kreditkarte.
§ 1 Nr. 2b (neu):
Für einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen
Zahlungen je einzeln gebuchter Transport- oder Mietleistung (z.B.
Anzahlungen, Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC
Kreditkarte.
Im Übrigen gelten die Gruppenversicherungsbedingungen unverändert fort.
Die neuen Gruppenversicherungsbedingungen finden Sie ab dem 05.12.2024
unter: https://www.adac.de/produkte/finanzdienstleistungen/kreditkarte/formulare-downloads/
2. Was ist bei Buchungen, die keine Vorabzahlung erfordern, also z. B.
Hotel gebucht, eine Zahlung erfolgt aber erst vor Ort?
Versichert sind alle fälligen Zahlungen. Ist der Reisepreis erst vor Ort fällig,
muss dieser dann mit der ADAC Kreditkarte gezahlt werden. Wird die Reise
jedoch vor Antritt abgesagt, müssen die Stornokosten mit der ADAC
Kreditkarte gezahlt werden, um Versicherungsschutz zu erlangen, da es sich
hierbei um die fällige Forderung handelt.
3. Was ist bei kleineren Anzahlungen (z.B. 10-20% des
Gesamtreisepreises)? Bin ich da versichert?
Mit Zahlung der fälligen Forderung mit der ADAC Kreditkarte, z.B. Anzahlung
in Höhe von 10%, ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllt.
Eine Mindestzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreiserpreises (wie in
bisherigen Bedingungen, gültig bis 04.12.2024) ist nicht mehr erforderlich. Alle
weiteren fälligen Zahlungen müssen ebenfalls mit der ADAC Kreditkarte
gezahlt werden.