Die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland springt immer dann für Sie und Ihre Mitreisende Familie ein, wenn die bei der Anmietung eines Fahrzeuges im Ausland abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung für die Deckung eines Unfallschadens nicht ausreicht. Voraussetzung ist die Bezahlung des Mietwagens mit Ihrer ADAC Kreditkarte.