Diese Erklärung gilt für Inhalte, die unter der Domain https://faq.adac-kreditkarte.de/hc/de veröffentlicht wurden.
Diese Website wird von der Solaris SE betrieben.
Sie wurde so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist – einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Wir sind bestrebt, die Benutzerfreundlichkeit für alle kontinuierlich zu verbessern und wenden relevante Standards zur Barrierefreiheit an, um die Nutzbarkeit und Inklusion zu erhöhen.
Unser Engagement
Diese Website / dieses Produkt / diese Anwendung wurde gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, entwickelt. Diese Richtlinien beschreiben bewährte Verfahren, um unsere Dienste für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich zu machen – einschließlich visueller, auditiver, körperlicher, sprachlicher, kognitiver, lernbezogener und neurologischer Beeinträchtigungen.
Barrierefreie Funktionen
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit wurden folgende Funktionen implementiert:
- Vergrößerung der Textgröße bis zu 200 %
- Alternativtexte für Bilder
- Unterstützung der Tastaturnavigation
- Ausreichender Farbkontrast
- Logisches und responsives Layout
- Untertitel für Videos
Kompatibilität mit Browsern und unterstützender Technologie
Diese Website wurde in Kombination mit folgenden Browsern und unterstützenden Technologien getestet:
- Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari
- Unterstützende Technologien: Aktuelle Versionen von NVDA, VoiceOver und TalkBack
Bekannte Einschränkungen
Es sind keine Einschränkungen bekannt.
Feedback & Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Barrieren stoßen:
Kontaktformular: https://faq.adac-kreditkarte.de/hc/de/requests/new (Bitte geben Sie im Formular keine sensiblen Informationen an – z. B. keine persönlichen Finanzdaten, Gesundheitsinformationen oder andere sensible Angaben).
Unser Kundenservice bemüht sich, Anfragen zeitnah zu bearbeiten.
Datum der letzten Überprüfung
Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2025 veröffentlicht.