Sollten Sie in der obigen Auswahl Ihr Anliegen nicht zuordnen können, beachten Sie bitte, dass weitere Optionen (z.B. Fragen zu Ihrer Abrechnung oder spezifischen Transaktionen) aus Sicherheitsgründen nur in Ihrem persönlichen Banking Portal vorhanden sind. Bitte folgen Sie dazu folgendem Link: https://banking.adac-kreditkarte.de/login/
Um Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können. benötigen wir folgende Informationen: letzte 4 Ziffern der betroffenen Kreditkarte sowie Ihre Mitglieds- oder Kundennummer. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir ihnen aus Sicherheitsgründen nur nach einer erfolgten Legitimierung eine Auskunft geben bzw. Ihr Anliegen bearbeiten können. Für die Legitimierung ist das Beibringen/Hochladen von folgenden Dokumenten erforderlich: 1.Betreuungsurkunde/ Betreuungsnachweis 2. Ausweis des Betreuers
Hinweis: Sie können die Karten ebenfalls eigenhändig und bequem über das ADAC Kreditkarten-Banking oder über die App sperren oder unsere Hotline unter +49 89 7676 1750 kontaktieren. Um die Karte über das Kontaktformular zu sperren, benötigen wir folgende Informationen: letzte 4 Ziffern der betroffenen Kreditkarte sowie Ihre Mitglieds- oder Kundennummer.
Schade, dass Sie darüber nachdenken, uns zu verlassen. Wir schätzen alle Inhaber:innen unserer ADAC Kreditkarte sehr und möchten sicherstellen, dass Sie weiterhin von den vielen Vorteilen Ihrer Kreditkarte profitieren. Wenn Sie unzufrieden sind, lassen Sie uns das bitte wissen. Oft können wir gemeinsam eine Lösung finden, die Ihre Bedürfnisse besser erfüllt. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 76 76 17 50. Die Kündigung Ihres Kartenkontos ist aber jederzeit möglich – ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist. Um die Kündigung bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen: letzte 4 Ziffern der betroffenen Kreditkarte sowie Ihre Mitglieds- oder Kundennummer.
Geben Sie Details zu Ihrer Anfrage ein. Ein Mitarbeiter des ADAC Kreditkarten-Service wird umgehend antworten.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus Gründen der Sicherheit nur nach einer erfolgten Legitimierung eine Auskunft geben bzw. Ihr Anliegen bearbeiten können. Für die Legitimierung ist das Beibringen von folgenden Dokumenten zwingend erforderlich: 1. der Sterbeurkunde (Todesbescheinigung) 2. einer Ausweiskopie von Ihnen als Erben bzw. Nachlassverwalter 3. des Erbscheines und 4. die Testamentvollstreckung. Falls Sie uns die oben genannte Dokumente bisher nicht bereitgestellt haben, laden Sie diese bitte hier hoch
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