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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus Gründen der Sicherheit nur nach einer erfolgten Legitimierung eine Auskunft geben bzw. Ihr Anliegen bearbeiten können. Für die Legitimierung ist das Beibringen von folgenden Dokumenten zwingend erforderlich: 1. der Sterbeurkunde (Todesbescheinigung) 2. einer Ausweiskopie von Ihnen als Erben bzw. Nachlassverwalter 3. des Erbscheines und 4. die Testamentvollstreckung. Falls Sie uns die oben genannte Dokumente bisher nicht bereitgestellt haben, laden Sie diese bitte hier hoch
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