Der Versicherungsschutz der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung besteht nur, sofern Sie wenigstens 50 % des Reisepreises mit Ihrer ADAC Kreditkarte gezahlt haben und selbst reisen oder Teil der Reisegruppe sind. Diese Versicherungsleistungen sind Bestandteil des Paketes Reise bzw. Platin. Versicherungsschutz besteht für Sie und bis zu fünf mitreisende Personen bei einem Reisepreis bis zu 10.000 €. Versichert sind dabei die vertraglich geschuldeten Storno- sowie zusätzlich anfallende Rückreisekosten abzüglich des Selbstbehaltes, wenn Sie eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses, wie z. B. einer unerwarteten, schweren Erkrankung, nicht antreten können oder abbrechen müssen.
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
Allgemeiner Teil
§ 1 Nr. 2a (neu):
Für Pauschalreisen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen
Zahlungen zur Pauschalreise (z.B. Gesamtreisepreis, Anzahlungen,
Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC Kreditkarte.
§ 1 Nr. 2b (neu):
Für einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen
Zahlungen je einzeln gebuchter Transport- oder Mietleistung (z.B.
Anzahlungen, Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC
Kreditkarte.
Im Übrigen gelten die Gruppenversicherungsbedingungen unverändert fort.
Die neuen Gruppenversicherungsbedingungen finden Sie ab dem 05.12.2024
unter: https://www.adac.de/produkte/finanzdienstleistungen/kreditkarte/formulare-downloads/
2. Was ist bei Buchungen, die keine Vorabzahlung erfordern, also z. B.
Hotel gebucht, eine Zahlung erfolgt aber erst vor Ort?
Versichert sind alle fälligen Zahlungen. Ist der Reisepreis erst vor Ort fällig,
muss dieser dann mit der ADAC Kreditkarte gezahlt werden. Wird die Reise
jedoch vor Antritt abgesagt, müssen die Stornokosten mit der ADAC
Kreditkarte gezahlt werden, um Versicherungsschutz zu erlangen, da es sich
hierbei um die fällige Forderung handelt.
3. Was ist bei kleineren Anzahlungen (z.B. 10-20% des
Gesamtreisepreises)? Bin ich da versichert?
Mit Zahlung der fälligen Forderung mit der ADAC Kreditkarte, z.B. Anzahlung
in Höhe von 10%, ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllt.
Eine Mindestzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreiserpreises (wie in
bisherigen Bedingungen, gültig bis 04.12.2024) ist nicht mehr erforderlich. Alle
weiteren fälligen Zahlungen müssen ebenfalls mit der ADAC Kreditkarte
gezahlt werden.