Die Voraussetzung ist die Buchung des Mietwagens mit Ihrer ADAC Kreditkarte. Der Selbstbehalt wird u. a. dann nicht bezahlt, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde (etwa durch Fahren unter Alkoholeinfluss) oder während des Schadenfalls gegen den Mietfahrzeugvertrag verstoßen wurde oder der Schaden durch einen nicht autorisierten Fahrer entsteht.