Wenn ein Kreditkarteninhaber verstirbt, müssen die Erben einige wichtige Schritte unternehmen, um offene Verpflichtungen zu klären und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Melden Sie uns den Todesfall umgehend und beantragen Sie Auskunft über das Kreditkartenkonto:
Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular, um uns die folgenden Dokumente als Kopien zur Verfügung zu stellen:
- Sterbeurkunde
- Erbschein
- Notarielles Testament oder beglaubigte Vollmacht
- Personalausweise aller im Erbschein genannten Erben
Nach der Meldung des Todesfalls wird die Kreditkarte gesperrt, um Missbrauch zu vermeiden.
Verifizieren Sie Ihre Identität
Nur legitimierte Erben dürfen Kontoauskünfte erhalten und Verfügungen vornehmen. Sie erhalten von uns einen Link zur Identifizierung – entweder online über das Video-Ident-Verfahren oder offline über Post-Ident.
Wichtig: Die Identifizierung ist für alle Erben erforderlich.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Kreditkartenkonto
Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie von uns Auskünfte über das Kreditkartenkonto.
Falls noch Rechnungen oder Ratenzahlungen ausstehen, müssen diese im Rahmen der Erbauseinandersetzung beglichen werden. Sofern das Konto ein Guthaben aufweist, beantragen Sie bei uns eine Auszahlung auf das gewünschte Konto. Dafür erhalten Sie einen Überweisungsschein, der zunächst von allen Erben unterschrieben werden muss.
Hinweis: Die Prüfung der erbrechtlichen Verfügungsberechtigung erfordert in jedem Einzelfall besondere Sorgfalt. Leider kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Betrugsfällen, weshalb eine gründliche Prüfung unerlässlich ist.