Bei der Auszahlung des Restguthabens eines Nachlasskontos ist es erforderlich, dass alle Erben den Überweisungsträger unterschreiben.
Banken sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Auszahlung rechtlich korrekt erfolgt und alle berechtigten Ansprüche berücksichtigt werden.
Gründe für diese Anforderung:
- Gesamthandsgemeinschaft der Erben
Nach deutschem Erbrecht (§ 2032 BGB) bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Das Vermögen des Verstorbenen gehört zunächst allen Erben gemeinsam. Eine Einzelperson darf daher nicht allein über das Konto verfügen. - Vermeidung von Streitigkeiten
Durch die Unterschriften aller Erben wird dokumentiert, dass sie der Auszahlung zustimmen. So schützt sich die Bank davor, dass einzelne Erben nachträglich Ansprüche geltend machen. - Rechtliche Absicherung der Bank
Würde eine Auszahlung nur an einen Erben erfolgen und später ein anderer Erbe Ansprüche erheben, könnte die Bank haftbar gemacht werden. - Kein automatisches Einzelverfügungsrecht
Sofern keine anderweitige Vollmacht oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag vorliegt, darf die Bank Auszahlungen nur auf Grundlage einer gemeinsamen Verfügung aller Erben vornehmen.